Apollo Languages Canada LLP

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzer

1   Allgemeines

  1. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Apollo Languages Canada LLP, 11871 Horseshoe Way, Richmond BC V7A 5H5, CANADA  (nachfolgend „ALC“) und dem Übersetzer. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2  Eignung und Qualifikation

  1. Der Übersetzer versichert, dass er die im Vertrag genannten Qualifikationen besitzt und wahre Angaben über seine Person gemacht hat.
  2. ALC ist berechtigt, zur Überprüfung dieser Angaben die Vorlage geeigneter Unterlagen vom Übersetzer zu fordern und diese zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu speichern.

3  Leistungsumfang

  1. Der Übersetzer erhält von ALC im Einzelfall ein Angebot zur Übersetzung eines Textes. Mit der Annahme des Angebotes durch den Übersetzer ist zwischen den Parteien ein Übersetzungsvertrag zu den im Angebot angegebenen Bedingungen zustande gekommen.
  2. Der Übersetzer hat seine Leistung persönlich zu erbringen. Das gleiche gilt für Zusammenschlüsse von Übersetzern (Agenturen). Er ist ohne vorherige Genehmigung durch ALC nicht berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder Dritte heranzuziehen.
  3. Die Übersetzung ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig auszuführen. Der Übersetzer verpflichtet sich, nur sorgfältig übersetzte Texte einzureichen. Er ist grundsätzlich nicht zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. ALC erhält die Übersetzung in der vertraglich vereinbarten Ausfertigung in der vertraglich vereinbarten Lieferzeit.
  4. Dem Übersetzer werden rechtzeitig die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) sowie die Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, zur Verfügung gestellt. Er verpflichtet sich, den zu übersetzenden Text sach- und fachgerecht in der vereinbarten Sprache wiederzugeben und die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorzunehmen. Übersetzungen sind je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den gültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorzunehmen. Mitgeteilte, beim Auftraggeber eingeführte individuelle Fachterminologie ist zu berücksichtigen.
  5. Bei Fragen oder Unklarheiten hat sich der Übersetzer unverzüglich mit ALC in Verbindung zu setzen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber von ALC  ist unzulässig.
  6. ALC  ist berechtigt, zur Qualitätswahrung eine stichprobenartige Prüfung der vom Übersetzer eingereichten Texte durchzuführen. Der Übersetzer hat keinen Anspruch auf die Überprüfung der von ihm eingereichten Texte.

4  Rechteeinräumung

  1. Der Übersetzer erklärt mit der Übersendung der Übersetzung, dass er diese selbst verfasst hat und keine weiteren Rechte Dritter an der Übersetzung bestehen als sie bereits am ihm zur Übersetzung übergebenen Gegenstand bestanden.
  2. Mit Übersendung räumt der Übersetzer ALC das ausschließliche Recht ein, die Übersetzung in zeitlicher, räumlicher und örtlicher Hinsicht uneingeschränkt zu nutzen, zu verwerten. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Übersetzungsleistungen zu bearbeiten, zu ändern, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, oder auf sonstige Weise zu verwerten sowie alle Rechte, welche für die Nutzung zum jeweiligen Vertragszwecks des Auftraggebers erforderlich sind.
  3. ALC ist berechtigt, Dritten, insbesondere seinen Auftraggebern, Nutzungsrechte einzuräumen und/oder zu übertragen und die Übersetzung zur freien Verwertung weiterzuleiten.
  4. Der Übersetzer verzichtet auf sein Recht, als Urheber bezeichnet und/oder genannt zu werden.

5  Vergütung

  1. Der Übersetzer erhält für die Übersetzung die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung. Diese orientiert sich an der Wort-/Zeilen oder Seitenzahl, Sprachkombination, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung oder als Pauschale. Die im Vertrag angegebene Vergütung versteht sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich entsteht. Die Vergütung gilt in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde.
  2. Der Übersetzer hat ALC monatlich jeweils spätestens zum Monatsende eine ordnungsgemäße Rechnung über die jeweils erbrachte Leistung mit Ausweisung der jeweils gültigen Umsatzsteuer oder der Begründung ihrer Nichtberechnung zu stellen. Die Rechnungen werden jeweils zum 15. und zum 30. eines jeden Monats fällig, jedoch nicht vor Erhalt der jeweiligen Rechnung.
  3. Der Übersetzer hat sich selbständig um die Versteuerung der Einkünfte aus den Übersetzungen entsprechend der für ihn geltenden Gesetze zu kümmern.
  4. Eventuelle Kosten und Aufwendungen sind durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Ein Anspruch auf die Erstattung von Kosten und Aufwendungen im Rahmen der vertragsgemäßen Übersetzung besteht nur, soweit sie nachweislich tatsächlich angefallen und mit ALC abgesprochen sind.
  5. Ein Anspruch auf Kostenvorschuss besteht nicht. Der Übersetzer ist auch nicht berechtigt, Teilleistungen in Anrechnung zu bringen.

6  Vertraulichkeit

  1. Der Übersetzer hat die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über ALC und/oder seine Auftraggeber sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich zu behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben. Er hat die Daten ferner unverzüglich nach endgültiger Auftragserledigung endgültig zu löschen. Sollte der Übersetzer die Daten bereits gelöscht haben, er jedoch zur Nachbesserung verpflichtet ist, wird ALC  ihm die erforderlichen Daten zu Verfügung stellen.

7  Gewährleistung, Verzug

  1. ALC hat gegenüber dem Übersetzer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist ALC berechtigt, auf Kosten des Übersetzers die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Mit Nicht- oder Schlechtlieferung der Leistung zum vereinbarten Abgabedatum kommt der Übersetzer mit seiner Leistung in Verzug. Er hat ALC den sich daraus ergebenden Schaden zu ersetzen. ALC ist berechtigt, dem Übersetzer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung der Übersetzung zu setzen und bei erfolglosem Ablauf dieser Frist, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.
  4. Der Übersetzer hat ALC unverzüglich zu informieren, sobald ihm Umstände bekannt werden, die die fristgerechte Abgabe beeinträchtigen könnten.

8  Haftung

  1. ALC  haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch ALC, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung von ALC  bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9  Freistellung

  1. Der Übersetzer stellt ALC von allen Ansprüchen Dritter frei, die an ALC aufgrund der Übersetzung gestellt werden. Hierunter fallen insbesondere eine Inanspruchnahme wegen des Inhaltes der Übersetzungsleistungen und/oder sonstiger Schutzrechte Dritter (wie z.B. Urheberrechte). Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung.

10  Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das kanadisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Richmond.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages zwischen den Parteien unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen unberührt.
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